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Verfassungsgerichtshof (Polen)

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al. Jana Chrystiana Szucha 12A
Warszawa, Polska

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Ogólne informacje

Der Verfassungsgerichtshof der Republik Polen ist ein Staatsorgan, das über die Einhaltung der polnischen Verfassung wacht. Es überprüft Gesetze und andere Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung Polens, urteilt über die Vereinbarkeit der Gesetze mit den ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen, über Kompetenzstreitigkeiten zwischen zentralen verfassungsmäßigen Staatsorganen sowie über die Vereinbarkeit von Zielen und Tätigkeiten politischer Parteien mit der Verfassung. Er ist ein Element des politischen Systems der Republik Polen.TätigkeitDas Gericht wurde basierend auf dem Gesetz vom 29. April 1985 zum Jahresanfang 1986 gegründet und hat seinen Sitz in Warschau.Der Verfassungsgerichtshof besteht aus 15 Richtern, die vom Sejm für neun Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (poln. Prezes Trybunału Konstytucyjnego) und seine Stellvertreter werden vom Staatspräsidenten aus den von der Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichtshofs vorgeschlagenen Kandidaten berufen und vereidigt.Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind allgemein bindend und endgültig.RichterAußer diesen vollberechtigten Verfassungsrichtern gibt es 6 Juristen, deren Status nicht geklärt ist. Roman Hauser, Andrzej Jakubecki und Krzysztof Ślebzak wurden zwar gegen Ende der 7. Legislaturperiode des Sejm von diesem gewählt, aber bisher nicht von Präsident Andrzej Duda vereidigt. Weitere drei Juristen, (Henryk...

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